[ Auszug: (1) Wird ein zu einem Nachlaß gehörendes Handelsgeschäft von dem Erben
fortgeführt, so finden auf die Haftung des Erben für die früheren
Geschäftsverbindlichk ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]